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Kanzlei Byland
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Martin Byland hat sich als selbständiger Anwalt nach langjähriger Tätigkeit beim Kantonalen Steueramt Zürich und bei einer etablierten Treuhandgesellschaft auf die Steuerberatung sowie die Beratung in Erbschaftsangelegenheiten spezialisiert.

Er berät und vertritt natürliche und juristische Steuerpflichtige vor Behörden und Gerichten.

 

Zudem unterstützt er Privatpersonen in Erbschaftsangelegenheiten, wie beispielsweise bei der Abfassung von Testamenten, und wickelt als Erbenvertreter und Willensvollstrecker Erbschaften ab. 

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